Bau- und Immobilienrecht
Herr Christian Petermann verfügt über mehrere Ausbildungen auf dem Gebiet des Bau- und Immobilienrechts, verfügt über langjährige Berufserfahrung und bietet seinen Mandanten sein technisches und juristisches Wissen auf diesem Gebiet an.
Christian Petermann beherrscht die Immobilienbewertung durch DCF (Discounted Cash Flow), eine für Immobilienexperten unentbehrliche Methode, wie auch technische SIA-Standards, wesentliche Werkzeuge, um seinen Mandanten eine einwandfreie Rechtsberatung und Verteidigung zu bieten.
Immobilienbewirtschaftung
Vertragsgestaltung über Portfolio-Management, Facility- Management und Immobilienverwaltung
Sachenrecht und Nachbarrecht
Analyse und Optimierung der sich aus dem Grundbuch ergebenden Situation Beratung und Ausarbeitung von nachbarrechtlichen Verträgen, insbesondere Dienstbarkeitsverträgen Begründung von Stockwerkeigentum und Ausarbeitung der erforderlichen Reglemente Begleitung in nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen
Immobilientransaktionen (Kaufverträge)
Durchführung von Sorgfaltsprüfungen (Due Diligence) im Rahmen von Immobilientransaktionen Beratung und Begleitung von Investoren bei Kauf- und Transaktionsverhandlungen Ausarbeitung von Kaufverträgen und anderen Erwerbsvereinbarungen Prüfung von Immobilienaspekten im Rahmen von M&A-Transaktionen Dienstleistungen im Rahmen privater Notariate (wo kantonalrechtlich zulässig)
Bauversicherungen
Beratung und Begleitung rund um Bauherrenhaftpflicht-, Bauwesen- und Berufshaftpflichtversicherungen Koordination mit dem Ziel optimaler Versicherungsdeckung
Submissionsrecht
Die entsprechend spezialisierten Fachanwälte SAV Bau- und Immobilienrecht verfügen über Erfahrungen im Bereich der Ausarbeitung von Submissionsbedingungen und in der Beratung und Begleitung von Unternehmen und Gemeinwesen in kantonalen und bundesrechtlichen Submissionsverfahren.
Werk- und Planerverträge
Begleitung von institutionellen und privaten Bauherrschaften bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauvorhaben bzw. bei der Entwicklung von Grundstücken Begleitung und Beratung von Bauherrschaften beim Abschluss von Entwicklungs-, Planer- und Unternehmerverträgen (insbesondere Generalplanerverträge, GU-Verträge, TU-Verträge, immer optimiert nach Werkvertragsrecht / SIA-Normen) Vertragsmanagement (insbesondere Koordination der erforderlichen Verträge) Führen von Bau- und Abrechnungsprozessen Begleitung von Architekten, Ingenieuren und Bauherrenberatungsfirmen bei der Vertragsgestaltung Führung von Honorarprozessen Durchsetzung von Mängelrechten
Mietrecht
Beratung und Begleitung von Eigentümern und Geschäftsmietern in Verhandlungen über Miet- und Pachtverträge (insbesondere für Spezialimmobilien wie Einkaufszentren, Hotels, Restaurants etc.) Analyse und Optimierung von Mietverträgen Durchführung von mietrechtlichen Prozessen
Umweltrecht
Die entsprechend spezialisierten Fachanwälte SAV Bau- und Immobilienrecht verfügen über Kompetenzen in den Kernbereichen des Umweltrechts, insbesondere betreffend Abfallwirtschaft (Abfallentsorgung, Abfallverwertung, Abfallanlagen), Altlasten und Bauherrenaltlasten, Bodenschutz, Lärmschutz, Luftreinhaltung (Emissionen von Luftschadstoffen und Gerüchen), nichtionisierende Strahlung (Hochspannungsleitungen, Mobilfunkantennen), Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Wasserrecht sowie Natur- und Heimatschutzrecht (Unterschutzstellungen von Gebäuden, Ausscheidung von Schutzzonen)
Raumplanungsrecht und öffentliches Baurecht
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Die entsprechend spezialisierten Fachanwälte SAV Bau- und Immobilienrecht bieten Beratung und Vertretung von Eigentümern oder Gemeinwesen in Raumplanungsverfahren (Festsetzung von Nutzungsplänen, Gestaltungsplänen) an. Sie begleiten Gemeinwesen und Private in Baubewilligungsverfahren und entsprechenden Prozessen vor Verwaltungen und Gerichten.
Beratung und Begleitung bei Problemen mit Bauhandwerkerpfandrechten
Vertragsrecht
Arbeitsverträge
Serviceverträge
Streitigkeiten aus Handelsverträgen
Lizenz, Vertrieb oder Franchise-Betrieb
Anteilseignerverträge
Andere Rechtsgebiete
Die Interventionsbereiche von Herrn Petermann gehen über diejenigen hinaus, die Ihnen online präsentiert werden.
Bei Fragen, die sich auf einen nicht ausdrücklich genannten Rechtsbereich beziehen, kann der Rechtsanwalt einen persönlichen Dienst als Allgemeinjurist leisten oder Ihnen einen spezialisierten Kollegen nennen, falls der Fall spezifische Fachkenntnisse erfordert.